Der Gemeinderat beschließt eine Geschwindigkeitsbegrenzung für die durch den Bereich des Weilers Unterberg führende Straße von 30 km/h, die mittels an den Einfahrtsstellen des Weilers angebrachter Verkehrszeichen 274-53 („Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“) ausgewiesen werden soll. Die Verwaltung unternimmt die notwendigen Umsetzungsmaßnahmen.
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